Das Tauglichkeitszeugnis - auch Medical genannt
Tauglichkeitszeugnis
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- Veröffentlicht am Sonntag, 14. Juni 2009 19:04
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In einer ärztlichen Untersuchung durch einen Flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt) werden verschiedene Teiluntersuchungen durchgeführt. In Deutschland werden neben der körperlichen Untersuchung normalerweise eine Blut- und Urinuntersuchung sowie ein EKG durchgeführt.
Weiterhin gehört hier eine Augenärztliche und ggfs. HNO-Untersuchnung dazu.
Bei einer ersten Untersuchung wird zunächst ein augenärztliches Gutachten gefordert.
In Deutschland maßgeblich ist die in deutsches Recht umgesetzte europäische Richtlinie JAR-FCL 3.
Gültigkeit des flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses
Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 2 Piloten):
- bis 59 Jahre – 12 Monate,
- ab 60 Jahre – 6 Monate
Klasse 1 (für Berufspiloten in Luftfahrzeugen mit 1 Piloten):
- bis 39 Jahre – 12 Monate,
- ab 40 Jahre – 6 Monate
Klasse 2 (für Privatpiloten):
- bis 40 Jahre – 60 Monate,
- bis 60 Jahre – 24 Monate,
- ab 60 Jahre – 12 Monate
Klasse 3 (für Fluglotsen):
- bis 40 Jahre – 24 Monate,
- ab 40 Jahre – 12 Monate
(Stand: Juni 2009)
Flugtauglichkeit und Fehlsichtigkeit
Bei der Erstuntersuchung (Klasse 1) laut JAR-FCL darf auf beiden Augen höchstens eine Fehlsichtigkeit von +5 / −6 Dioptrien vorhanden sein, bei Klasse 2 sind es +5 / −8 Dioptrien. Bei Farbenfehlsichtigkeit kann es zu Auflagen führen.Besteht der Bewerber den Farbsehtest beim Fliegerarzt nicht, so sind in Deutschland im Regelfall weitere kostenpflichtige Untersuchungen nötig.