Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)
BZF I
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- Veröffentlicht am Sonntag, 14. Juni 2009 19:09
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Beim BZF 1 (Beschränkt gültigem Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst 1) wird die Befähigung für die Durchführung des Funks nach dem Sichtflug (VFR) geprüft. Es enthält die Voraussetzung zur Verständigung in deutscher als auch in englischer Sprache. Das BZF 1 wird bei der PPL-A nach JAR-FCL Ausbildung benötigt.